Die Nutzerbedingungen für Seiten werden von Facebook immer mal wieder geändert. Deshalb bitten wir den Zeitpunkt dieser Veröffentlichung zu beachten. Aktuelles wird dann im Blog zeitnah veröffentlicht. Für Seiten, die von einem Nutzer für Unternehmen, Institutionen, Vereine oder Gruppen angelegt werden können, gelten besondere Bestimmung. Hier die wichtigsten:
Allgemein
Bei der Facebook-Registrierung kann man sich zwischen einem Privat- oder Unternehmenskonto entscheiden. Posts von Unternehmen dürfen nur auf den sogenannten „Facebook-Seiten“ veröffentlicht werden. Wurde ein Unternehmenskonto angelegt, wird automatisch eine Seite hinzugefügt. Wichtig: Persönliche Profile, die kommerziell genutzt werden, können von Facebook gelöscht werden. Das gilt auch für unrechtmäßige Fake Accounts: Rund 44 Millionen User haben sich unter falschem Namen bei Facebook registriert, teilte das Unternehmen im Rahmen des Börsengangs mit (5 bis 6 Prozent aller Nutzer, 1,28 Millionen in Deutschland). Es ist nicht bekannt, wie viele davon gesperrt wurden.
Webadresse
Der Seitenname und ihre Facebook-URL (Webadresse) müssen eindeutig auf den Inhalt hinweisen. Allgemein Begriffe sind nicht erlaubt, korrekte Schreibweise erforderlich und unnötige Beschreibungen dürfen ebenfalls nicht verwendet werden. Vorsicht bei Namens-, Marken- oder Titelrechten. Nicht erlaubt sind: Großbuchstaben, Symbole, Slogans oder Qualifikationen. Kampagnen dürften betitelt werden.
Impressum
Facebook-Seiten benötigen ein Impressum. Es reicht aus, auf die eigene Website zu verlinken. Das Impressum beziehungsweise der Hinweis darauf steht links unten, in einer Info-Box, die sofort sichtbar sein muss.
Spam
Einladungen zur Seite unterliegen dem Wettbewerbsrecht. Es bedarf einer Einwilligung des Empfängers. Auch Einträge auf den Pinnwänden anderer Seiten im Namen des Unternehmens sind zu unterlassen.
Informationen sammeln
Wer Inhalte und Informationen von Nutzern seiner Seite sammelt, ist dafür verantwortlich und muss die Nutzer in Kenntnis setzen.
Titel- und Profilbilder
Titelbilder können beliebig oft ausgetauscht werden. Sie dürfen keine Preis- oder Kaufinformationen enthalten, aber Produkt oder Dienstleistung zeigen. Auch Kontaktinformationen wie E-Mail- oder Webseiten-Adressen dürfen hier nicht stehen (diese gehören auf die „Über mich“-Seite). Es darf nicht dazu aufgefordert werden, auf „Gefällt mir“ oder „Teilen“ hinzuweisen, auch Handlungsaufrufe sind zu unterlassen. Als Profilbild bietet sich das Firmenlogo an.
Verstöße
Aussagen oder Vergleiche (zum Beispiel die Besten, schneller als, leckerer) mit Konkurrenten sind nicht erlaubt (Wettbewerbsvorschriften). Aufpassen bei Fotos (auch aus Stockarchiven), Grafiken und Videos: Urheberrechte beachten. Nebenbei: Die blaue Kachel mit dem „f“ für Facebook darf man nutzen, das Logo mit „facebook“, das Symbol „Daumen hoch“ und die Schaltfläche „Gefällt mir“ nicht. Zahlreiche weitere Bestimmungen betreffen das Miteinander und die Inhalte: Gutes Benehmen ist Trumpf. Weitere Themen wie der Like-Button und Haftungsrisiken bei bestimmten Beiträgen finden sich in dem unten zur Verfügung gestellten E-Book.
Angebote
Werden Angebote gemacht, ist das Unternehmen dafür verantwortlich. Sie unterliegen den geltenden Bestimmungen. Wenn Unsicherheiten bestehen, sollte das von einem Rechtsbeistand geklärt werden (zum Beispiel Alkoholrabatte für Jugendliche).
Gewinnspiele und Verlosungen
Promotions müssen über den eigenen Server laufen und unter Anwendungen / Applikationen auf Facebook veröffentlicht werden, entweder auf einer Canvas-URL-Seite oder über eine Anwendung mit Seitenreiter. Eine App muss erstellt oder gekauft werden. Kostenlose Lösungen beinhalten Werbung der Programmierer. Nicht erlaubt sind Gewinnspiele auf der Pinnwand, den Notizen, Fotos, Videos, Diskussion und Bewertungen.
Auch für Promotions sind Unternehmen selbst verantwortlich. Das gilt für den ordnungsgemäßen Ablauf – wie offizielle Regelungen, Angebotsbedingungen und Auswahlkriterien (zum Beispiel Alters- und Wohnsitzbeschränkungen) sowie in Bezug auf die Gewinne eventuelle Registrierung und Einholung von Genehmigungen. Verlosungen unterliegen vielen Bestimmungen, allein die Einhaltung der Facebook-Richtlinien bedeutet nicht die Rechtmäßigkeit. Es gilt, notfalls fachmännische Beratung einzuholen.
Es muss deutlich werden, dass Facebook nicht mit der Aktion in Verbindung steht, das heißt nicht unterstützt beziehungsweise verantwortlich ist.
Eine automatische Teilnahme durch das Drücken des „Gefällt mir“-Buttons ist wie durch alle automatisierten Vorgänge bei Facebook ausgeschlossen. Ein Teilnehmer muss eindeutig an dem Gewinnspiel teilnehmen wollen und das zeigen. Es sind also Wettbewerbe und Verlosungen wie „jeder der Fan der Seite wird, hat die Chance auf …“ oder der „der 1000. Fan gewinnt“ sind nicht erlaubt. Die Promotionbedingungen: „Einladung für Freunde“ ist ebenfalls verboten, aber natürlich kann man darum bitten. Facebook-Funktionen – wie zum Beispiel die „Gefällt mir“-Schaltfläche – darf nicht zur Abstimmung über eine Promotion verwendet werden. Allerdings darf die Gewinnspielapplikation nur für Fans der Seite geöffnet werden.
Die Gewinner dürfen nur über die Applikation, per E-Mail oder anderen Kanälen außerhalb von Facebook benachrichtigt werden. Nicht erlaubt: über Facebook-Nachrichten, -Chat oder -Beiträge in Profilen (Chroniken) beziehungsweise auf Facebook-Seiten.
Ein Beispiel, wie es nicht geht, gibt es unter www.futurebiz.de. Weitere Informationen bietet das E-Book „Rechtliche Stolperfallen beim Facebook Marketing“ (PDF-Download) von Thomas Schwenke und Sebastian Dramburg.
Titelfoto: Christian Kruse / MedienKontor Oldenburg